Fahrschule Weber GmbH Braunschweig
D
ab 24 Jahre
Bus F?hrerschein F?hrerscheinklasse D in Braunschweig Fahrschule Weber

Klasse D Führerschein

Führerscheinklasse D: Sicher unterwegs mit großen Nutzfahrzeugen

Der Führerschein der Klasse D erlaubt das Führen von Nutzfahrzeugen über 3,5 t zGm mit mehr als 8 Personen außer dem Fahrer und das Ziehen eines Anhängers bis 750 kg zG. Voraussetzungen sind das Mindestalter von 24 Jahren und der Besitz des Führerscheins Klasse B. Mit dem Erwerb der Klasse D erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis D1. Die Fahrschule Weber in Braunschweig bietet professionellen Unterricht für die Klasse D. Unsere erfahrenen Fahrlehrer bereiten Sie gezielt auf die Prüfung vor, um sicher mit großen Nutzfahrzeugen umzugehen. Bei Fragen stehen wir telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Voraussetzung
Fahr- & Theoriestunde

Häufig gestellte Fragen zum D-Führerschein

Mit dem Führerschein der Klasse D dürfen Sie Nutzfahrzeuge über 3,5 t zGm führen, die mit mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgestattet sind, sowie einen Anhänger bis 750 kg zG ziehen.

Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein, um den Führerschein der Klasse D erwerben zu können.

Sie müssen im Besitz des Autoführerscheins der Klasse B sein, um den Führerschein der Klasse D machen zu können.

Ja, nach dem Erwerb des Führerscheins der Klasse D erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis der Klasse D1.

Sie dürfen einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg ziehen.

Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Lernfortschritt. Ihr Fahrlehrer wird Sie dabei unterstützen und die benötigte Anzahl der Fahrstunden festlegen.

Ja, Sie müssen eine theoretische Prüfung absolvieren, um den Führerschein der Klasse D zu erwerben.

Ja, mit dem Führerschein der Klasse D können Sie auch beruflich Nutzfahrzeuge führen, die den Anforderungen entsprechen.

Ja, als Inhaber des Führerscheins der Klasse D müssen Sie regelmäßige Weiterbildungen absolvieren, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der Führerschein der Klasse D hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach muss er verlängert werden.

Voraussetzungen und Altersgrenzen für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D

Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D erfordert bestimmte Eignungsnachweise wie betriebs- oder arbeitsmedizinische Gutachten sowie augenärztliche Gutachten. Die Altersgrenzen für den Erwerb der Klasse D variieren je nach Qualifikation und Ausbildung.

Ab 23 Jahren:

  • Nach erfolgreich absolvierter beschleunigter Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (BKrQK).

 

Ab 21 Jahren:

  • Nach abgeschlossener Grundqualifikation gemäß § 4 Abs. 1 BKrQG.
  • Nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung gemäß § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

 

Ab 20 Jahren:

  • Für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“.
  • Für Personen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen für Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen.

 

Ab 18 Jahren:

  • Für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“.
  • Für Personen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen für Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Linienverkehr bis 50 km.
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